Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Steiner Car
Wenn Sie ein Fahrzeug bei Steiner Car mieten oder kaufen, stimmen Sie automatisch allen geltenden AGBs zu.
Sollte ein Leihwagen auf dem Abschlepphof landen, haftet der Mieter für alle aufkommenden Schäden.
Sollte ein Fahrzeug beschädigt oder gar defekt sein, haftet der Mieter / Käufer.
Sollten illegale Substanzen oder andere illegalen Gegenstände in einem Leihwagen aufgefunden werden, kann Steiner Car und seine Mitglieder nicht in Rechenschaft gezogen werden.
Steiner Car ist nicht dafür zuständig, nach gültigen Lizenzen wie Führerscheine zu prüfen.
Sollte es bewiesen werden können, dass ein Mieter / Käufer in illegale Aktivitäten verwickelt ist oder war, darf Steiner Car das jeweilige Fahrzeug einbeziehen.
Sollte die Mietzeit eines Mieters abgelaufen sein, darf Steiner Car ohne Ankündigung das jeweilige Fahrzeug einbeziehen.
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, dass die Raten bezahlt werde. Sollte dieser 3 Raten im Verzug sein, so darf Steiner Car das jeweilige Fahrzeug und die Raten einbeziehen.
Sollte ein ehemaliger Mieter / Käufer noch Schlüssel auf einen Wagen von Steiner Car haben, darf dieser dieses Fahrzeug nicht mehr verwenden.
Der Mieter / Käufer ist für die ordnungsgemäße Pflege des Fahrzeugs verantwortlich und sollte es regelmäßig warten lassen.
Steiner Car behält sich das Recht vor, die Preise und Verfügbarkeit von Fahrzeugen ohne Vorankündigung zu ändern.
Jegliche Schäden am Fahrzeug müssen Steiner Car umgehend gemeldet werden.
Der Mieter / Käufer muss das Fahrzeug in demselben Zustand zurückgeben, in dem es übernommen wurde, abgesehen von normalen Verschleisserscheinungen.
Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge in Gebieten zu fahren, für die sie nicht gedacht sind.
Steiner Car bietet keine Rückerstattungen oder Gutschriften für vorzeitige Rückgaben von Fahrzeugen an.
Der Mieter / Käufer muss sich an alle geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften halten.
Bei Verkehrsdelikten haftet der Mieter / Käufer.
Alle Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen, andernfalls können Mahngebühren anfallen.
Steiner Car ist nicht verantwortlich für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Der Mieter / Käufer ist verpflichtet, den Tank des Fahrzeugs vor der Rückgabe aufzufüllen.
Jegliche Modifikationen am Fahrzeug sind nur mit vorheriger Genehmigung von Steiner Car erlaubt.
Das Lackieren eines Fahrzeuges ist nur mit Absprache mit Steiner Car erlaubt. Ausnahmen sind: Weiss, Grau und Schwarz oder wenn die 2. Rate für das jeweilige Fahrzeug bezahlt wurde.
Sollte ein Kunde in den Urlaub fliegen oder ähnliches, wird mit Absprache die Frist für die Raten verlängert.
Zum Zeitpunkt des Gebrauches von Punkt 23 darf der Kunde maximal eine Rate im Verzug sein und muss mindestens schon 3 Raten bezahlt haben.
Steiner Car behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Mieter / Käufer zu beenden, wenn dieser wiederholt gegen die AGBs verstösst.
Fahrzeuge, welche von Steiner Car gekauft wurden, dürfen nicht für konkurrierende Geschäfte verwendet werde, ausser es wurde von der Geschäftsführung genehmigt.
Allenfalls fallen pro Fahrzeug jeweils eine Entschädigung von 50 % des Fahrzeug Neuwertes an.
So wird ein Fahrzeug konventionell vermietet, welches von Steiner Car erworben wurde, fallen 50 % des Gewinnes an Gebühren an, solange die Vermietung des Fahrzeugen nicht von der Geschäftsführungsebene genehmigt wurde.
Rabatte dürfen nicht dazu verwendet werden, wenn das Fahrzeug für jemanden anderen gekauft werden.
Fahrzeuge dürfen nicht innerhalb von einem Monat günstiger als den Kaufpreis weiter verkauft werden.
Sollte ein Boot nicht rechtzeitig zurückgebracht werden, so muss pro Tag nach der vereinbarter Rückgabe eine Strafe von 2'000 € bezahlt werden.
Boote dürfen nicht lackiert werden, ausser es wurde mit dem Bootsinhaber besprochen.
Ein Boot muss vollgetankt zurückgebracht werden.
Sollte man während den Raten einen Fahrzeugwechsel wollen, ist dies möglich, jedoch werden nur 80% des bezahlten Geldes auf Fahrzeuge übernommen, wenn das neue Fahrzeug eine oder mehrere Preisklassen höher ist.
Damit ein Fahrzeugwechsel überhaupt möglich ist, dürfen Sie keine Rate im Rückstand sein.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs und den Verträgen gilt ausschliesslich das Recht von den United Islands. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die Justiz von Central Bay.
Diese AGB treten am 20.08.2024 in Kraft und gelten für alle Geschäfte zwischen Steiner Car und seinen Kunden.